Die Generalvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, nahezu alle rechtlichen Geschäfte und Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen. Sie umfasst eine Vielzahl von Aufgabenbereichen, ohne diese im Einzelnen zu benennen.
Die Spezialvollmacht beschränkt sich auf bestimmte, im Voraus festgelegte Handlungen oder Geschäfte. Der Bevollmächtigte darf nur in diesen explizit genannten Bereichen tätig werden.
Die Vorsorgevollmacht wird erteilt, um für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten, Entscheidungen in medizinischen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu treffen.
Die transmortale Vollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Sie stellt sicher, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers bestimmte Angelegenheiten regeln kann.
Die postmortale Vollmacht tritt erst mit dem Tod des Vollmachtgebers in Kraft. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Angelegenheiten zu regeln.
Die Bankvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, Bankgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers zu tätigen. Dies umfasst unter anderem die Verwaltung von Konten, die Durchführung von Überweisungen und das Abheben von Geld.
Die Handlungsvollmacht wird häufig in der Geschäftswelt erteilt und berechtigt den Bevollmächtigten, im Namen des Unternehmens oder des Geschäftsherrn bestimmte Handlungen und Geschäfte vorzunehmen.
Die Betreuungsvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers rechtliche Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Diese Vollmacht ist besonders wichtig bei der Betreuung von älteren oder kranken Menschen.
Die Mietvollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers Mietangelegenheiten zu regeln. Dies kann das Abschließen von Mietverträgen, die Kündigung von Mietverhältnissen oder die Verwaltung von Mietzahlungen umfassen.
Die gesellschaftsrechtliche Vollmacht wird innerhalb von Unternehmen und Gesellschaften erteilt. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, im Namen des Unternehmens oder der Gesellschaft rechtliche Handlungen vorzunehmen, die für den Betrieb notwendig sind.